Unsere Preise


Wir sind uns bewusst, dass Pflege für Betroffene und Angehörige immer auch einen Finanzfrage ist. Damit Sie gleich vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie diese tragen können, legen wir unsere Preise an dieser Stelle offen. Sollten Sie Fragen zur Finanzierung haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

Stand 01.08.2023

Pflegegrad Pflegekosten Ausbildungsumlage Verpflegung Unterkunft Investitionskosten Heimentgelt täglich Heimentgeld monatlich Leistungen Pflegekasse verbleibender Eigenanteil
1 48,08 1,99 14,21 15,87 18,93 = 99,08 3.014,01 125,00 = 2.889,01
2 61,64 1,99 14,21 15,87 18,93 = 112,64 3.426,51 770,00 = 2.656,51
3 77,81 1,99 14,21 15,87 18,93 = 128,81 3.918,40 1.262,00 = 2.656,40
4 94,67 1,99 14,21 15,87 18,93 = 145,67 4.431,28 1.775,00 = 2.656,28
5 102,24 1,99 14,21 15,87 18,93 = 153,24 4.661,56 2.005,00 = 2.656,56

*Es wurde mit dem monatlichen Jahresmittel von 30,42 Tagen pro Monat gerechnet.


**Bei Krankenhausaufenthalten bzw. Urlaub wird eine Abwesenheitsvergütung ab dem 4. Tag gezahlt.

Einheitlicher Eigenanteil Pflege: 1.165,00 EUR

Lebensmittelsatz: 5,95 EUR/tgl.

Betreuungsleistung nach § 43 SGB XI: 205,94 EUR/mtl.

Vergütungszuschlag nach § 84 Abs. 9 XI: 127,16 EUR/mtl.

Zu­sätz­lich kann ein Pflege­wohn­geld beim zu­stän­digen So­zial­amt bis zu 466,95 EUR mtl. be­antragt werden, das je­doch ein­kommens- und vermögens­ab­hängig ist. Die monatliche Ein­kommens­grenze für Pflege­wohn­geld be­trägt z. Zt. 1.675,58 EUR für Alleinstehdende. Für berücksichtigungsfähige Angehörige wird zusätzlich ein Familienzuschlag von jeweils 352,00 EUR festgesetzt. Die Vermögensgrenze für Pflegewohngeld liegt für alleinstehende Personen 6.900,00 EUR und für Ehepaare 11.900,00 EUR.


Neben der Antragspflicht zum Pflegewohngeld besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.


Die gesetzliche Wohngeldregelung ist zwar einkommens- aber nicht vermögensabhängig.


Sollte das Einkommen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Grundsicherung und Hilfe zur Pflege gestellt werden. Die Vermögensgrenze für Hilfe zur Pflege liegt bei 10.000,00 EUR und für Ehepaare bei 20.000,00 EUR.

Share by: